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Schienen-Bonus?

Die Lärmgrenzwerte bei Eisenbahnprojekten dürfen im Vergleich zur Straße um die Hdlfte höher sein.

Ein Uraltgesetz macht es möglich: Schienenlörm ist vergleichsweise weniger störend als Straßenlärm, da zwischen den einzelnen enormen Lärmspitzen Erholungsphasen liegen.

Dabei werden die Lärmspitzen gar nicht berücksichtigt. Berechnungsgrundlage ist den Durchschnittslärmpegel, ein Mittelwert aus minutenlanger nahezu vollkommener Stille und dem markanten Lärm der vorbeifahrenden Züge.

Während der Nacht fährt durchschnittlich alle 6 Minuten ein Zug vorbei.

Und danach gibt es wieder 5 Minuten Erholung.

Gute Nacht!

Rechnungshof kritisiert HL-AG:Plan- und Konzeptlos

Bei den meisten Projekten fehlt ein Bezug auf Verkehrsprognosen sowie die Abstimmung auf künftige Betriebsprogramme und Fahrpläne.

Auch bei der Koralmbahn reicht die Planung nicht einmal bis zur frühesten Inbetriebnahme 2015, wie man in der Umweltverträglichkeitserklärung nachlesen kann: Für den Güterverkehr wurde eine Steigerung von 1994 bis 2010 von 56,5 % angenommen. Lt. Minister Reichhold beträgt die Steigerung bis 2015 aber 70 %, somit werden die geltenden Lärmgrenzwerte bereits zu Beginn deutlich überschritten.