Die Lärmgrenzwerte bei Eisenbahnprojekten
dürfen im Vergleich zur Straße um die Hdlfte
höher sein.
Ein Uraltgesetz macht es möglich: Schienenlörm
ist vergleichsweise weniger störend als Straßenlärm,
da zwischen den einzelnen enormen Lärmspitzen Erholungsphasen
liegen.
Dabei werden die Lärmspitzen gar nicht berücksichtigt.
Berechnungsgrundlage ist den Durchschnittslärmpegel,
ein Mittelwert aus minutenlanger nahezu vollkommener Stille
und dem markanten Lärm der vorbeifahrenden Züge.
Während
der Nacht fährt durchschnittlich alle 6 Minuten ein
Zug vorbei.
Und danach gibt es wieder 5 Minuten
Erholung.
Gute Nacht!
Rechnungshof
kritisiert HL-AG:Plan- und Konzeptlos
Bei den meisten Projekten fehlt ein Bezug auf Verkehrsprognosen
sowie die Abstimmung auf künftige Betriebsprogramme
und Fahrpläne.
Auch bei der Koralmbahn reicht die Planung nicht einmal
bis zur frühesten Inbetriebnahme 2015, wie man in der
Umweltverträglichkeitserklärung nachlesen kann:
Für den Güterverkehr wurde eine Steigerung von 1994
bis 2010 von 56,5 % angenommen. Lt. Minister Reichhold beträgt
die Steigerung bis 2015 aber 70 %, somit werden die geltenden
Lärmgrenzwerte bereits zu Beginn deutlich überschritten.
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